Der EuGH hat ganz aktuell letzten Dienstag (also gestern) entschieden, dass das Kopieren und Weiterverbreiten von Bildern im Netz ohne Erlaubnis des Urhebers unzulässig ist. Das reine Verlinken gilt dabei nicht als "Kopie" in diesem Sinne, ist also erlaubt:
https://www.sueddeutsche.de/digital...berrecht-quellenangabe-reicht-nicht-1.4085267
Also naja.
So ganz vergleichbar halte ich das ehergesagt nicht. In diesem Fall - und meinem Eindruck nach geht es ja auch beim digitalen Datenschutzgesetz darum - dreht es sich um den Schutz künstlerischen Eigentums. Beispielsweise eben das Foto, das ohne Erlaubnis in einem anderen Kontext verwendet wird, wie ja beispielsweise auch in der kurzen Kontroverse mit dem Hitlergruß-vollgepisste-Hose-Foto und Böhmermann.
Oder um Grafiken, Bilder, Texte, ... also um künstlerisches Eigentum, dessen Urheber- und Verwendungsrechte eben beim Erschaffer liegen.
Bei Albencovern? Da gibt es auch einen Künstler, der das erschaffen hat. Der hat ebenso ein Urheberrecht. Und wie ist es mit dem Verwendungsrecht? Das hat er abgetreten, nämlich zur Nutzung durch ein Label in Verbindung mit einem musikalischen Erzeugnis, inkl. Veränderungen durch Schrift und ggf. Logo. Also liegen hier schonmal mindestens zwei Rechte"inhaber" (oder -nutzer) vor, Künstler und Label, und es geht um mehrere Produkte, die Grafik beispielsweise, welche das Artwork ausmacht, oder das Gesamtwerk des Covers. Es geht hier aber eben schon nicht mehr um ein künstlerisches Erzeugnis meiner Ansicht nach, sondern bereits um, wie gesagt, Produkte. Also ein Produktbild.
Das heißt nicht, dass das meiner Ansicht nach jetzt unproblematisch wäre, denn jetzt könnte ja ein Label entscheiden, dass es alle verklagt, die das Bild eines Albums digital vervielfältigen, solange es außerhalb der eigenen Label-Website oder lizenzierter Vertriebsseiten auftaucht. Oder der Künstler, der diese Auftragsarbeit gemacht hat, könnte jetzt auf einmal aufschreien und gegen die Verbreiter und gleichzeitig auch das Label vorgehen, dessen Nutzungsrechte dann nämlich auch betroffen wären.
Wer aber mal gesehen hat, wie Labels Albenveröffentlichungen bewerben, der kennt Mediakits, in denen freigegebene Grafiken stecken zur Verbreitung und Bewerbung - z.B. Logo-Dateien, Albencover usw. Klar, hier kann man wieder über die Verwendung streiten, inwiefern das Hochladen eines Albumcovers von z.B. Amazon auf einen Freehoster "Werbung im Sinne des Labels" darstellt oder nicht. Usw.
Also, ich halte das ehrlicherweise für ein sehr unrealistisches Szenario, sowie eines, das von der verlinkten EuGH-Entscheidung auch gar nicht betroffen ist.
Ansonsten, was hieße dies für's Forum?
Keine Fotos mehr. Keine Fotos von Sammlungen, auf denen Coverartwork zu sehen sein könnte, keine Fotos mehr von Kutten, auf denen Logos zu sehen sind (auch die hat ja jemand entworfen und geschützt). Keine Fotos von Festivals (Backdrops, Merch, usw.), am Besten gleich abstellen. Das kann's nicht sein.
Ich weiß, ich bin kein Medienanwalt oder hab' sonderlich viel Ahnung von Recht, aber das sind so meine Gedanken dazu. Kann auch völlig falsch sein, aber ich hab' einfach das Gefühl dass das so nicht hinkommt, weil s.o.
Sprich: kein wirkliches Problem beim Hochladen und Verlinken von Albumcovern. Meiner Ansicht nach, aber eben ohne Gewähr.