ACHTUNG!!! DEAF FOREVER # 36 ab sofort im Shop vorbestellbar!

Davon ausgehend, dass das Poster aus Marillion - Script For A Jester's Tear und King Diamond - Abigail bestehen wird, habe ich mir auch ein Zweitheft bestellt. Und sollte das nur Wunschdenken sein oder gar wieder auf das Poster verzichtet werden, würde das zuerst im Briefkasten befindliche Exemplar ja ohnehin wutentbrannt zerrupft...:D
 
Hatte heute ein Schreiben vom Aboservice im Briefkasten, Info über Verlängerung und Abbuchung des Geldes. Blöd nur, dass sich meine Bankverbindung geändert hat. Ich habe denen zwar gleich eine Mail mit den neuen Daten gesendet, aber da bei sowas immer etwas schief gehen kann, werde ich zur Sicherheit noch ein Heft direkt bestellen.

Falls zwei Hefte kommen, verschenke ich eines und zwinge den Beschenkten dann mit Maske und vorgehaltener Bierflasche, ein Abo abzuschließen.
 
Stimmt es, dass für Anzeigenpreise NUR die Abos zählen?
Ohne es genau zu wissen. In Mediadaten der Zeitschriften gibt es glaube ich die Zahlen der gedruckten Auflage und der verkauften Auflage. Und die Letztere dürfte entscheidend sein.

Bei Regionalzeitungen ist der Einzelverkauf verschwindend gering, da könnte die Abozahl entscheidend für den Anzeigenpreis sein. Aber bei Zeitschriften gibt es fast immer eine signifikante Größe der Einzelverkäufe.
 
Ohne es genau zu wissen. In Mediadaten der Zeitschriften gibt es glaube ich die Zahlen der gedruckten Auflage und der verkauften Auflage. Und die Letztere dürfte entscheidend sein.

Bei Regionalzeitungen ist der Einzelverkauf verschwindend gering, da könnte die Abozahl entscheidend für den Anzeigenpreis sein. Aber bei Zeitschriften gibt es fast immer eine signifikante Größe der Einzelverkäufe.
Kurz gesagt: Der Anzeigenpreis steht in Relation zu verbreiteter und verkaufter Auflage, wobei letzteres die harte Währung ist. Die verbreitete Auflage umfasst auch Freiexemplare, wie sie als Belege oder im Streu- und Wechselversand als Marketingmittel noch an weitere Leserkreise gehen. Das Ganze prüft als unabhängige Stelle die IVW. (Die Prüfung der Auflage ist aber keine Pflicht, sondern eher die Kür.)

Fällt die verbreitete bzw. verkaufte Auflage, hat die Anzeigenabteilung Probleme, die Anzeigenpreise aufrecht zu halten. Es kommt aber darauf an, in welchem Wettbewerbsumfeld sich ein Magazin befindet, also wie sich die Wettbewerbstitel verhalten. Aktuell ist es ja so, dass die Auflagen vieler arrivierter Titel fallen und sich die meisten Verlage schon freuen, wenn die Auflagen stabil bleiben. Auch dann haben die Vermarkter eine Möglichkeit, die Preise stabil zu halten oder Teuerungen zu argumentieren. Es gibt also keine feste Relation zwischen Anzeigenpreis und verbreiteter bzw. verkaufter Auflage nach der Formel Auflage X = Preis Y.

Entscheidend ist also vornehmlich das Wettbewerbsumfeld. Das DF wird sich also an den Wettbewerbern orientieren und seine Auflage und Preise in die Relation setzen. Es spielen im Detail noch andere Werte für die Kalkulation und Argumentation gegenüber den Anzeigenkunden eine Rolle wie "Leser pro Exemplar". Dann lässt sich der Anzeigenpreis beispielsweise umrechnen in den "Preis pro 1.000 verkaufte Exemplare" oder den "Preis pro 1.000 Leser".

So habe ich das in den vergangenen 20 Jahren im B2B/B2C-Fahrzeugbereich durchgemacht.
 
Hatte heute ein Schreiben vom Aboservice im Briefkasten, Info über Verlängerung und Abbuchung des Geldes. Blöd nur, dass sich meine Bankverbindung geändert hat. Ich habe denen zwar gleich eine Mail mit den neuen Daten gesendet, aber da bei sowas immer etwas schief gehen kann, werde ich zur Sicherheit noch ein Heft direkt bestellen.

Falls zwei Hefte kommen, verschenke ich eines und zwinge den Beschenkten dann mit Maske und vorgehaltener Bierflasche, ein Abo abzuschließen.

Auch wenn ich vom Aboservice bereits positive Rückmeldung bekommen habe, gilt meine per Email an Euch direkt geschickte Bestellung für ein Zweitheft weiterhin. Ist denn meine Mail etwa im Spamordner gelandet?
 
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