Cannibal Corpse

Na, es gäbe ja die Möglichkeit für das Label oder das Management, die Indizierungen und Beschlagnahmungen anzufechten. Da hat ja bei diversen Filmen auch zum Erfolg geführt. Irgendwie scheint man aber den Aufwand (noch?) zu fürchten oder es scheint sich nur für den deutschen Markt nicht zu rentieren. Dass Jugendschützer gerade an dieser Band einen Narren gefressen haben, verwundert allerdings in heutiger Zeit, wenn man mal so sieht, was für Artworks und Texte so um br00dl-Bereich ausgeworfen werden.

Ich meine mal gelesen zu haben (allerdings bei Filmen), dass so eine Anfechtung und Neuprüfung ganz schön kostspielig ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich das bei den heutigen CD-Verkaufszahlen lohnen würde. Auch wenn CC noch zu den umsatzstärksten Bands aus dem DM-Bereich zählen.
Vielleicht möchte man aber auch von Label- wie Bandseite aus bewusst so wenig Aufmerksamkeit wie möglich erregen, damit nicht noch mehr aus Backkatalog auf den Index wandert.
 
Ich meine mal gelesen zu haben (allerdings bei Filmen), dass so eine Anfechtung und Neuprüfung ganz schön kostspielig ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich das bei den heutigen CD-Verkaufszahlen lohnen würde. Auch wenn CC noch zu den umsatzstärksten Bands aus dem DM-Bereich zählen.
Vielleicht möchte man aber auch von Label- wie Bandseite aus bewusst so wenig Aufmerksamkeit wie möglich erregen, damit nicht noch mehr aus Backkatalog auf den Index wandert.

Es ist unwahrscheinlich, dass der Staat ohne Anzeige agieren wird. Deswegen ist letzteres eher unwahrscheinlich. Ich denke, es handelt sich eher darum, den Aufwand nicht riskieren zu wollen. Die Texte sind ja schon grenzwertig. Naja... irgendwie irrelevant. Import, Shows ab 18 und fertig.
 
Es ist unwahrscheinlich, dass der Staat ohne Anzeige agieren wird. Deswegen ist letzteres eher unwahrscheinlich. Ich denke, es handelt sich eher darum, den Aufwand nicht riskieren zu wollen. Die Texte sind ja schon grenzwertig. Naja... irgendwie irrelevant. Import, Shows ab 18 und fertig.

Ich glaube der Staat darf nur durch Anzeige einer offiziellen Stelle (also Jugendamt o.ä.) tätig werden, meine sogar, dass das eine direkte Folge der Jenal-Files damals war.
Aber ja: Handhabe wie von dir beschrieben und alle sind glücklich. Ist ja nicht mehr wie vor 10-15 Jahren als eine indizierte Platte tatsächlich Goldstaub wurde.
 
Das hat aber, mal abgesehen von den Indizierungsgründen, auch mit Verjährungsfristen und dem gewandelten gesellschaftlichen Klima zu tun. Dadurch kann ein Film der in den 80ern indizierungswürdig war heute freigegeben werden. Dass das bei CC passieren wird, glaube ich eher nicht.


Eben das meine ich: Das gewandelte, gesellschaftliche Klima. Wen schocken schon Texte, die auf Englisch sind und niemand versteht? Das ganze Gangsta HipHop Gedöns in Deutschland finde ich deutlich bedenklicher (ja, da sind soweit ich weiß auch Sachen indiziert, aber da ist es mir wurscht :))
 
Das sind ziemlich bekloppte Altlasten, die CC hier in Deutschland mit sich rumschleppen muss. Die Textinhalte gehören reinfach zum Image, ist bei dem Gangsta-Gedöns ja ähnlich. Ein normal entwickelter Mensch lässt sich nicht durch Texte zu irgendeinem Scheiß ermuntern. Das sehen Sittenwächter natürlich anders, aber ich hatte noch nie das Bedürfnis irgendwas oder irgendwen zu zerhacken, nachdem ich CC gehört habe. :D Mir gibt dieses ultrabrutale Zeug einfach den letzten Push und Energie für den Tag.
 
Für mich sind die Vocals mittlerweile einfach ein zusätzliches Instrument.
Auf die Texte achte ich bei CC schon ziemlich lange nicht mehr. Die lese ich vielleicht einmal durch wenn ne neue Scheibe ansteht und wundere mich jedesmal wieder wie man sich soetwas ausdenken kann.
Geht mir bei einigen Bands so, es sei denn sie haben ein anderes textliches Konzept, wie z. B. Sulphur Aeon, Chapel Of Disease, Immolation etc. .
Ich bin mir auch sehr sicher, dass es mir da nicht allein so geht. Diese Blood/Gore/Splatter-Thematik kann man ja nicht ernst nehmen - Image eben.
Trotzdem bleiben CC eine meiner Lieblingsbands.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meine mal gelesen zu haben (allerdings bei Filmen), dass so eine Anfechtung und Neuprüfung ganz schön kostspielig ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich das bei den heutigen CD-Verkaufszahlen lohnen würde. Auch wenn CC noch zu den umsatzstärksten Bands aus dem DM-Bereich zählen.
Vielleicht möchte man aber auch von Label- wie Bandseite aus bewusst so wenig Aufmerksamkeit wie möglich erregen, damit nicht noch mehr aus Backkatalog auf den Index wandert.
Genau hier steht die bittere Wahrheit. Film Labels holen die indizierten Klassiker aus der Indizierungen/Beschlagnahmung Ecke, um damit Geld zu verdienen. Das ist kostspielig und zeitaufwändig. Aber dafür zahlt der Kunde nachher auch gut. Der BluRay Markt wird zwar über kurz oder lang auch wegbrechen (hat ja schon angefangen), aber für das Medium Film an sich ist der Endverbraucher im Schnitt deutlich mehr bereit in die Tasche zu greifen als für die Kunstform Musik. Die wird in der breiten Masse ja nur noch als eine Art Score für den Alltag, Partys oder sonstige Berieseleien gesehen und von meinen Arbeitskollegen ist nicht mal mehr einer bereit mehr Geld auszugeben als die 9.99 Euro Spotify Beitrag. Bei Filmen geben selbst die Alles Streamer noch ohne zu überlegen 14€ Bei Amazon Video aus, wenn der neue Marvelfilm digital verfügbar ist. Und auch die Absatzzahlen von BluRay Boxen usw. sind auf einem ganz anderen Level als bei Musik.
 
Gerade beim Metal.de RHF-Festivalbericht gelesen...

Spielerisch ist zwar alles Butter. Der Sound überzeugt ebenfalls. Doch wirkt das Quintett ungewohnt unfokussiert. Zwischen den Songs kommt es oft zu langen Pausen. Durch diese ständigen Unterbrechungen stellt sich die Band selbst ein Bein. Ein echter Spielfluss kann so nicht entstehen.

Echt? Ist mir schon 2007 bei meinem letzten CC-Konzert aufgefallen und hat mich schwer enttäuscht. Deswegen ist auch seitdem mein Interesse an der Band leider wie weggeblasen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab ja in Sachen Indizierung bzw. Kunst- und Meinungsfreiheit eine im Grunde fundamentalliberale Haltung, daher geht mir das ziemlich auf die Nerven, was da nach wie vor passiert, in Sachen Cannibal Corpse und in anderen Zusammenhängen.

Den Wisch (i.e. "Bescheid") vom Ordnungsamt hatte ich auch in Kopie in Händen, da ich ja beim RHF in einem Händlerzelt geholfen habe. Der Verantwortliche vom Festival hat uns dann den kompletten Index in die Hand gedrückt, anhand dessen wir abgleichen durften, was wir aus dem Stand nehmen mussten, und was drin bleiben durfte. Ist halt schwierig... bei CC weiß man ja grob Bescheid, aber bei anderen Sachen kommst du nicht mal drauf, dass das auf dem Index sein könnte. Und die gefühlten 7 Millionen Titel auf dem Index kannst du ja auch nicht alle durchgehen, denn da ist das Festival vorbei bevor du den Stand aufmachst. In Sachen CC: Teils ist die Ltd.Ed. auf dem Index, da sie eine Live-Bonus-DVD mit einem indizierten Song hat, mal ist es die US-Pressung. Im Zweifel nimmt man den Titel dann halt ganz aus dem Sortiment, denn wer ist schon scharf auf die Diskussionen, die folgen, wenn entweder die Trüffelsau vom Dienst oder beliebiger Denunzianten-Abschaum (der ja heutzutage zahlreicher aus den Löchern kriecht als je zuvor) meint, fündig geworden zu sein und den Anbieter irgendwo anschwärzen zu müssen, sei es beim Veranstalter oder beim Reichszensurhauptamt.

In Zeiten, wo Filme wie "Saw" Mainstream sind, stellt sich schon die berechtigte Frage, wie man Cartoon-Horror der Marke Cannibal Corpse denn überhaupt noch ernst nehmen kann. Aber Verbieten ist halt immer noch in... vielleicht mehr denn je zuvor, seit das dunkle Zeitalter endete.
 
Ich hab ja in Sachen Indizierung bzw. Kunst- und Meinungsfreiheit eine im Grunde fundamentalliberale Haltung, daher geht mir das ziemlich auf die Nerven, was da nach wie vor passiert, in Sachen Cannibal Corpse und in anderen Zusammenhängen.

Den Wisch (i.e. "Bescheid") vom Ordnungsamt hatte ich auch in Kopie in Händen, da ich ja beim RHF in einem Händlerzelt geholfen habe. Der Verantwortliche vom Festival hat uns dann den kompletten Index in die Hand gedrückt, anhand dessen wir abgleichen durften, was wir aus dem Stand nehmen mussten, und was drin bleiben durfte. Ist halt schwierig... bei CC weiß man ja grob Bescheid, aber bei anderen Sachen kommst du nicht mal drauf, dass das auf dem Index sein könnte. Und die gefühlten 7 Millionen Titel auf dem Index kannst du ja auch nicht alle durchgehen, denn da ist das Festival vorbei bevor du den Stand aufmachst. In Sachen CC: Teils ist die Ltd.Ed. auf dem Index, da sie eine Live-Bonus-DVD mit einem indizierten Song hat, mal ist es die US-Pressung. Im Zweifel nimmt man den Titel dann halt ganz aus dem Sortiment, denn wer ist schon scharf auf die Diskussionen, die folgen, wenn entweder die Trüffelsau vom Dienst oder beliebiger Denunzianten-Abschaum (der ja heutzutage zahlreicher aus den Löchern kriecht als je zuvor) meint, fündig geworden zu sein und den Anbieter irgendwo anschwärzen zu müssen, sei es beim Veranstalter oder beim Reichszensurhauptamt.

In Zeiten, wo Filme wie "Saw" Mainstream sind, stellt sich schon die berechtigte Frage, wie man Cartoon-Horror der Marke Cannibal Corpse denn überhaupt noch ernst nehmen kann. Aber Verbieten ist halt immer noch in... vielleicht mehr denn je zuvor, seit das dunkle Zeitalter endete.
Ihr durftet die beanstandeten CDs aber behalten und "nur" nicht verkaufen oder wurden die an Ort und Stelle direkt beschlagnahmt? Entschuldige die blöde Frage, ich kenn mich da nicht so aus. Ich weiß nur von unterschiedlichen Listen die es innerhalb dieser Indizierung wiederum gibt.
 
Ihr durftet die beanstandeten CDs aber behalten und "nur" nicht verkaufen oder wurden die an Ort und Stelle direkt beschlagnahmt? Entschuldige die blöde Frage, ich kenn mich da nicht so aus. Ich weiß nur von unterschiedlichen Listen die es innerhalb dieser Indizierung wiederum gibt.
Indizierte Ware darf nicht einfach so angeboten werden. Verbotene Sachen dagegen werden beschlagnahmt. Ich denke mal, so sollte es sein.
 
Ihr durftet die beanstandeten CDs aber behalten und "nur" nicht verkaufen oder wurden die an Ort und Stelle direkt beschlagnahmt? Entschuldige die blöde Frage, ich kenn mich da nicht so aus. Ich weiß nur von unterschiedlichen Listen die es innerhalb dieser Indizierung wiederum gibt.
Warum sollte der Festivalverantwortliche befugt sein Beschlagnahmen durchzuführen? Die Ordnungsamtslisten wurden offenbar vorbeugend zum Selbstschutz verteilt.

Öffentlich beworben, Minderjährigen zugänglich gemacht werden etc. dürfen indizierte Medien nicht.
Ob Liste A oder B spielt erstmal keine Rolle, es sei denn es liegt eine Beschlagnahme vor (bei strafrechtlicher Relevanz).
 
Warum sollte der Festivalverantwortliche befugt sein Beschlagnahmen durchzuführen? Die Ordnungsamtslisten wurden offenbar vorbeugend zum Selbstschutz verteilt.

Öffentlich beworben, Minderjährigen zugänglich gemacht werden etc. dürfen indizierte Medien nicht.
Ob Liste A oder B spielt erstmal keine Rolle, es sei denn es liegt eine Beschlagnahme vor (bei strafrechtlicher Relevanz).
Ich dachte, die Liste sei direkt vom Ordnungsamt ausgeteilt worden. Das der Veranstalter zu solchen Handlungen nicht befugt ist, ist mir klar.
 
Ihr durftet die beanstandeten CDs aber behalten und "nur" nicht verkaufen oder wurden die an Ort und Stelle direkt beschlagnahmt? Entschuldige die blöde Frage, ich kenn mich da nicht so aus. Ich weiß nur von unterschiedlichen Listen die es innerhalb dieser Indizierung wiederum gibt.

Grundsätzlich gilt, dass diese Ordnungsamtsverfügung (unter anderem) den Inhalt hatte, dass indizierte Tonträger nicht feilgeboten und verkauft werden dürfen, so lange man nicht sicherstellen konnte, dass keine Minderjährigen den Verkaufsraum betreten. Da du das bei einem offenen Zelt auf dem Festivalgelände nicht kannst, musst du also indizierte Ware aus dem Stand nehmen. Dafür braucht es an sich noch nicht einmal eine Ordnungsamtsverfügung, denn das gilt schon kraft Gesetzes, dass indizierte Werke eben nicht im Regal stehen dürfen, sondern nur an Volljährige auf Nachfrage (das berühmte Verkaufen "unter dem Ladentisch"). Das löst der durchschnittliche Händler gerne mal so, dass im Cannibal Corpse-Fach ein Zettel steht mit dem Wortlauf ("weitere Titel von CC auf Nachfrage"), dann kann er sich von der Volljährigkeit des Kunden vergewissern, bevor er etwas herausgibt.

Diese Möglichkeit nahm die Ordnungsamtsverfügung den Händlern, denn über die gesetzliche Regelung hinaus wurde die "unter dem Ladentisch"-Option nicht ausdrücklich eingeräumt und der Wortlaut verbot jeglichen Verkauf und jegliches Anbieten. Ob das Ordnungsamt dies überhaupt so gedurft hätte, oder auch ob das so überhaupt Absicht war, ist sicherlich zweifelhaft, aber die Anordnung war sofort vollziehbar, der Wortlaut eindeutig und der Veranstalter (an den die Anordnung ging) hat sich - nach meiner Kenntnis - nicht dagegen gewehrt (man muss ja auch künftig mit dem Ordnungsamt zusammenarbeiten, daher verständlich), so dass der Händler sich halt - genauso wie die Band selbst - fügen musste, um etwaigen Schadensersatzforderungen zu entgehen, wenn der Veranstalter ein Bußgeld aufgebrummt bekommt, weil Händler oder Band eine CD angeboten oder ein Lied gespielt hätten, das untersagt war.

Für eine Beschlagnahme gab es keinen Anlass. Zum einen haben die Händler ja gehorcht, zum anderen richtete sich die Verfügung ja auch nicht an die Band oder die Händler, sondern an den Veranstalter, und zuletzt gab es keine Standdurchsuchungen oder derartiges. Es ging ja nicht darum, was der Händler in den Kisten hat, sondern darum, was er anbietet. Zuletzt sind die CC-Beschlagnahmebeschlüsse weitgehend eh verjährt (was an der Indizierung an sich nichts ändert).

Die Kette des Drangsals läuft in solchen Fällen wie folgt:

0.
Politisch fehlgeleitete Profilneurotiker mit messianischem Sendungsbewusstsein beschweren sich beim Ordnungsamt über drohende Sittenverrohung und Gewaltverherrlichung, Satansverehrung, Frauenfeindlichkeit und rechtsradikale Umtriebe. Irgend etwas davon wird schon kleben bleiben und die um das Volk besorgte Politik zum intendierten aktionistischen Handeln zu Lasten des Feindes bewegen.

1.
Das Ordnungsamt untersagt zur Vermeidung medialer Shitstorms und des Rufs schändliche Brutalos zu stützen dem Veranstalter mittels Bescheid unter Androhung von Bußgeldern pauschal und ohne intensive Sachkenntnis oder Bemühen um verhältnismäßigere Lösungen das Spielen oder Anbieten indizierter Musik.

2.
Um Bußgelder zu vermeiden und seine ansonsten gute Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt nicht zu gefährden kuscht der Veranstalter widerspruchslos und verbietet den Bands und Händlern kraft Hausrechts unter Androhung von Schadensersatzansprüchen für den Fall der Zuwiderhandlung ebendieses Spielen und Anbieten indizierter Musik.

3.
Ebenfalls zur Wahrung seiner wirtschaftlichen Interessen, seiner Zusammenarbeit mit dem Veranstalter und zur Meidung unnötiger und nervender Diskussionen nimmt der Händler die entsprechenden Produkte unwidersprochen aus dem Angebot.

4.
Der Fan, der die entsprechenden Produkte kaufen oder Songs hören wollte, schaut in die Röhre und verflucht die Menschen aus Ziffer 0.

5.
Brave New World!
 
Grundsätzlich gilt, dass diese Ordnungsamtsverfügung (unter anderem) den Inhalt hatte, dass indizierte Tonträger nicht feilgeboten und verkauft werden dürfen, so lange man nicht sicherstellen konnte, dass keine Minderjährigen den Verkaufsraum betreten. Da du das bei einem offenen Zelt auf dem Festivalgelände nicht kannst, musst du also indizierte Ware aus dem Stand nehmen. Dafür braucht es an sich noch nicht einmal eine Ordnungsamtsverfügung, denn das gilt schon kraft Gesetzes, dass indizierte Werke eben nicht im Regal stehen dürfen, sondern nur an Volljährige auf Nachfrage (das berühmte Verkaufen "unter dem Ladentisch"). Das löst der durchschnittliche Händler gerne mal so, dass im Cannibal Corpse-Fach ein Zettel steht mit dem Wortlauf ("weitere Titel von CC auf Nachfrage"), dann kann er sich von der Volljährigkeit des Kunden vergewissern, bevor er etwas herausgibt.

Diese Möglichkeit nahm die Ordnungsamtsverfügung den Händlern, denn über die gesetzliche Regelung hinaus wurde die "unter dem Ladentisch"-Option nicht ausdrücklich eingeräumt und der Wortlaut verbot jeglichen Verkauf und jegliches Anbieten. Ob das Ordnungsamt dies überhaupt so gedurft hätte, oder auch ob das so überhaupt Absicht war, ist sicherlich zweifelhaft, aber die Anordnung war sofort vollziehbar, der Wortlaut eindeutig und der Veranstalter (an den die Anordnung ging) hat sich - nach meiner Kenntnis - nicht dagegen gewehrt (man muss ja auch künftig mit dem Ordnungsamt zusammenarbeiten, daher verständlich), so dass der Händler sich halt - genauso wie die Band selbst - fügen musste, um etwaigen Schadensersatzforderungen zu entgehen, wenn der Veranstalter ein Bußgeld aufgebrummt bekommt, weil Händler oder Band eine CD angeboten oder ein Lied gespielt hätten, das untersagt war.

Für eine Beschlagnahme gab es keinen Anlass. Zum einen haben die Händler ja gehorcht, zum anderen richtete sich die Verfügung ja auch nicht an die Band oder die Händler, sondern an den Veranstalter, und zuletzt gab es keine Standdurchsuchungen oder derartiges. Es ging ja nicht darum, was der Händler in den Kisten hat, sondern darum, was er anbietet. Zuletzt sind die CC-Beschlagnahmebeschlüsse weitgehend eh verjährt (was an der Indizierung an sich nichts ändert).

Die Kette des Drangsals läuft in solchen Fällen wie folgt:

0.
Politisch fehlgeleitete Profilneurotiker mit messianischem Sendungsbewusstsein beschweren sich beim Ordnungsamt über drohende Sittenverrohung und Gewaltverherrlichung, Satansverehrung, Frauenfeindlichkeit und rechtsradikale Umtriebe. Irgend etwas davon wird schon kleben bleiben und die um das Volk besorgte Politik zum intendierten aktionistischen Handeln zu Lasten des Feindes bewegen.

1.
Das Ordnungsamt untersagt zur Vermeidung medialer Shitstorms und des Rufs schändliche Brutalos zu stützen dem Veranstalter mittels Bescheid unter Androhung von Bußgeldern pauschal und ohne intensive Sachkenntnis oder Bemühen um verhältnismäßigere Lösungen das Spielen oder Anbieten indizierter Musik.

2.
Um Bußgelder zu vermeiden und seine ansonsten gute Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt nicht zu gefährden kuscht der Veranstalter widerspruchslos und verbietet den Bands und Händlern kraft Hausrechts unter Androhung von Schadensersatzansprüchen für den Fall der Zuwiderhandlung ebendieses Spielen und Anbieten indizierter Musik.

3.
Ebenfalls zur Wahrung seiner wirtschaftlichen Interessen, seiner Zusammenarbeit mit dem Veranstalter und zur Meidung unnötiger und nervender Diskussionen nimmt der Händler die entsprechenden Produkte unwidersprochen aus dem Angebot.

4.
Der Fan, der die entsprechenden Produkte kaufen oder Songs hören wollte, schaut in die Röhre und verflucht die Menschen aus Ziffer 0.

5.
Brave New World!
Alles klar! Danke für die ausführliche Antwort!
Hab ich wieder wat gelernt :)
 
Ich dachte, die Liste sei direkt vom Ordnungsamt ausgeteilt worden. Das der Veranstalter zu solchen Handlungen nicht befugt ist, ist mir klar.
Hab ich verstanden.
Aber das wäre ja in etwa so als würde z.B. die Polizei vor ner Razzia bei dem Betroffenen anrufen und ihm mitteilen welches belastende Material er noch wegschaffen soll bevor sie kommt. Das ist wohl nicht gängige Praxis...;)
 
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