freerunner
Till Deaf Do Us Part
danke! da sieht doch keiner mehr durch mit diesem zollscheiß.Falsch, denn das hier steht auf der Post-Seite:
Neuerungen ab 2021
Ab dem 1. Juli 2021 entfällt die bisherige Freigrenze von 22 € für die Einfuhr von Waren nach Deutschland.
Das bedeutet, dass Sie in der Regel für jede Ware, die Sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen.
Was ändert sich?
Ab dem 1. Juli 2021 muss grundsätzlich für jede Warensendung aus einem Nicht-EU-Land eine Zollanmeldung erfolgen.
Diese Aufgabe übernimmt Deutsche Post / DHL als Ihr Transportdienstleister. Die Freigrenze für Sendungen mit einem Warenwert unter 22 € entfällt.
Das bedeutet, dass alle Warensendungen aus Nicht-EU-Ländern abgabepflichtig werden.
Abgaben von weniger als 1 € werden jedoch nicht erhoben. Informationen über die zu entrichtenden Abgaben finden Sie hier.
Gründe für die Änderung?
Die EU Kommission begründet diese Maßnahme damit, dass eine steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern verhindert und die heimische Wirtschaft gestärkt werden soll.
Ebenfalls soll durch die Neuerung dem Mehrwertsteuerbetrug Einhalt geboten werden.
Was sind die Folgen für mich als Kunden?
Für jede Warensendung aus einem Nicht-EU-Land sind Abgaben zu entrichten, wenn sie den Betrag von 1 € überschreiten.
Die Abgaben, zzgl. einer Auslagenpauschale von 6 €, werden von Ihnen bei der Zustellung oder Abholung in der Filiale eingezogen, wenn sie nicht bereits vom Versender entrichtet wurden. D
Dies ist z.B. der Fall bei Warensendungen von kommerziellen Versandhändlern, die sich für das neue Mehrwertsteuersystem IOSS registriert haben.
Bei diesen Waren zahlen Sie die Abgaben an den Versandhändler. In der Regel sind sie bereits im Rechnungsendbetrag enthalten.
Beispiel
Sie bestellen in China Kabelbinder im Wert von 10 Euro. Die Einfuhrumsatzsteuer ist 19 Prozent. Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro sind zollfrei. Verbrauchsteuern fallen keine an. Für die Zollabwicklung verlangt der Beförderer eine Servicepauschale(1) von 5 Euro, die bei der Zustellung kassiert wird.
Rechnungsendbetrag
10 Euro
Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer
10 Euro x 19 Prozent = 1,90 Euro
Servicepauschaule(1)
5 Euro
Einfuhrumsatzsteuer und Servicepauschale(1)
1,90 Euro + 5 Euro = 6,90 Euro
Somit kassiert der Beförderer insgesamt 6,90 Euro, wenn er die Sendung bei Ihnen ausliefert.
Was bedeutet, wenn wir ab dem 01.07. Ware aus dem nicht-europäischen Ausland kaufen, so wie es ja dann bei dem Album von KK´s Priest der Fall ist, auf den Warenwert noch Zoll bezahlen müssen.
Ob sich dann der kauf von Musik aus den USA oder Brexitannien noch lohnt, muß jeder Käufer für sich entscheiden.
Nur für kleinere Bands, die per Bandcamp oder von ihrer eigenen Homepage aus ihre Alben verkaufen, dürfte es zu finanziellen Einbußen kommen.
Gut für inländische Konzerne, schlecht für den Kunden.
zum glück finde ich den neuen song nicht so prickelnd. da kann ich mich schön zurücklehnen und auf ein neues richtiges priest-album warten. das kann man dann vielleicht sogar mal wieder "ganz normal" im plattenladen kaufen.