Gibt es eine Art Regelung, wann man Fragen des Eigentümers (vermietet wird durch eine Vermieterfirma) beantworten muss?
In der Arbeitswohnung habe ich eine Eigentümerin, die mich gefühlt ständig anruft, Nachrichten auf dem AB hinterlässt oder mich per WhatsApp oder sms anschreibt. Grundsätzlich am Wochenende oder unter der Woche abends, wo man normalerweise mal frei und Ruhe hat (zb ab 19.30 h). Ich kommuniziere dann stumpf erst wieder Mo bis Fr bis spätestens 17 h aber nicht später und am Wochenende nicht.
Sie erwartet scheinbar, dass man sich unmittelbar meldet und generell hat das sowas übergriffiges, weil sie auch überall in Sachen reinfummelt, die eigentlich die Vermieterfirma regeln kann / muss. Die lassen sie aber gewähren.
Gestern hat sie mich schon wieder am Wochenende angerufen (AB) und heute direkt geschrieben, ich soll antworten. Geht mir hart auf die Nerven und ich wollte mich schon länger mal deutlich abgrenzen.
Ich soll ihr jetzt den Zählerstand melden, da sie den an die Vermieterfirma melden wolle. Stromversorger habe ich ja separat bei einem externen Anbieter. Eine offizielle Aufforderung zum Ablesen habe ich auch nicht erhalten (von Vermieterfirma, Stadtwerken oder meinem Anbieter). Irgendwas läuft bei der doch seltsam und sie hat kein Gefühl für Grenzen. Ich habe auch schlicht keine Lust mehr, ihr ständig Auskünfte zu geben. Auch nicht, am Wochenende oder später abends erreichbar zu sein für Vermieter / Eigentümersachen. Konnte aber nichts finden, ob es eine Regelung gibt.